Liebe Leserin, lieber Leser,
zum 1.10.2022 stieg der Mindestlohn erneut an. Diesmal auf satte 12,00 €.
Damit bei Ihnen nich zeitaufwändig „„das große Rechnen“ beginnt, können Sie es sich mit meinem Sonder-Report leicht machen.
Laden Sie sich den Report bitte gleich herunter, denn:
Schon bei der letzten Anpassung folgten zahlreiche Prüfungen durch die FSK (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), die zahlreiche Verstöße zutage brachte. In den wenigsten Fällen wird es sich hierbei um mutwillige Ignoranz gehandelt haben. Viele Unternehmen wollen die Vorgaben einhalten, scheitern aber schlicht an der richtigen Umsetzung.
Wie Sie sich davor schützen und wie Sie den neuen Mindestlohn richtig in Ihrem Unternehmen anwenden, erfahren Sie in meinem kostenfreien Ratgeber „Mindestlohn 2023“.
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Gerade wenn Ihr Unternehmen im Personalbereich knapp kalkulieren muss, sollten Sie alle Voraussetzungen und Regelungen kennen und sicher anwenden können. Denn der Stundenlohn alleine zählt nicht.
Entscheidend ist auch, ob Sie den Mindestlohn überhaupt anwenden müssen. Diverse Ausnahmen erleichtern Unternehmen die Einstellung von Mitarbeitern. Nur kennen muss man sie. Und genau dabei hilft Ihnen mein brandneu aktualisierter Report!
Ausnahmen gibt es auch in Hinsicht auf die Lohn- und Gehaltsbestandteile, die zu berücksichtigen sind. Schnell übersieht man hier etwas und der Mindestlohn wird doch unterschritten. In dem Fall droht ein teures Bußgeld und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Für viele Unternehmen der GAU.
Sorgen Sie rechtzeitig vor und holen Sie sich alle Informationen, die Sie benötigen. Passen Sie Ihre Verträge so an, dass Sie die gesetzlichen Möglichkeiten optimal ausschöpfen!
Wie das geht, zeigt Ihnen mein Ratgeber „Mindestlohn 2023“. Jetzt hier gratis abrufen!
Das und vieles mehr beantwortet Ihnen mein Ratgeber „Mindestlohn 2023“. Und ich bleibe dabei nicht bei der grauen Theorie. Diverse Checklisten und Praxisbeispiele helfen Ihnen, die Regelungen direkt in Ihrem Unternehmen anzupassen und zu übernehmen.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit und passen Sie die Regelungen in Ihrem Unternehmen an, bevor die Prüfer vor der Tür stehen. So müssen Sie keine schlaflosen Nächte fürchten und wissen, dass Sie und Ihr Unternehmen optimal aufgestellt und vorbereitet sind.
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Professor Boemke ist Inhaber des Lehrstuhls Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Leipzig. Er ist zudem Rechtsanwalt, Managementberater und Autor von Büchern zum Arbeitsrecht.
Er ist ausgewiesener Experte für Arbeitsrecht und schafft es, juristische Sachverhalte auch Nichtjuristen leicht verständlich zu erklären. Nicht umsonst ist er bereits seit über 10 Jahren Chefredakteur von „Arbeitsrecht kompakt“.
Dafür bringe ich Ihnen heute 2 einzigartige Services mit, die Sie den Mindestlohn-Dschungel jetzt und − wenn Sie möchten − auch in der Zukunft ganz einfach durchblicken lassen.
Ich habe speziell für Arbeitgeber und Personaler einen Sonderreport „Mindestlohn 2023“ herausgebracht.
Damit haben Sie beim Thema Mindestlohn endlich den Durchblick!
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Mit dem einzigartigen 3-Schritt-System „Fall − Urteil − Empfehlung“ mache ich es Ihnen in „Arbeitsrecht kompakt“ besonders einfach, die Relevanz der besprochenen Urteile für Ihren Arbeitsalltag zu erkennen.
Und Sie wissen nach dem Lesen auch ganz genau, wie Sie die Konsequenzen aus den Urteilen rechtssicher in der Praxis umsetzen, um dabei das Beste für Ihr Unternehmen herauszuholen.
Dafür benötigen Sie nur 10 Minuten Aufwand, indem Sie alle 2 Wochen die Ausgaben von „Arbeitsrecht kompakt“ lesen − einfacher geht es nicht, finde ich.
Um Ihnen einmal einen kurzen Einblick zu geben, finden Sie hier eine kleine Auswahl von Themen der letzten Ausgaben:
Ich habe für Sie alle Informationen verständlich und einprägsam formuliert und übersichtlich aufbereitet:
Mein Ziel: Ich will Sie so umfassend wie möglich auf möglichst kleinem Raum über neueste Urteile und Entwicklungen im Bereich der Arbeitgeberrechte informieren.
So sind Sie jederzeit bestens informiert, ohne dafür nennenswert viel Zeit aufzuwenden. Ideal, oder?
Übrigens: Ihre Test-Ausgabe sowie den Sonderreport „Mindestlohn 2023“ gehören für immer Ihnen, egal wie Sie sich nach dem 14-Tage-Test entscheiden.
Fordern Sie deshalb jetzt die beiden Ausgaben kostenlos an. Füllen Sie dazu bitte einfach das untenstehende Formular aus.
Ich freue mich auf Sie und werde Ihnen künftig sehr gerne zur Seite stehen!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Chefredakteur „Arbeitsrecht kompakt“
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