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Mein Spezial-Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt“ zeigt Ihnen alle 14 Tage neu, wie Sie das Arbeitsrecht zu Ihren Gunsten ausschöpfen können. Mit den neuesten Urteilen oder Gesetzesänderungen, natürlich auch mit dem Urteil des BAG vom 13.9.2022, zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit.
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Sie ziehen damit alle Register − und wahren sich Ihr gutes Recht. Ohne die dauernde Furcht vor einem Arbeitsgerichts-Prozess im Nacken.
Wussten Sie, dass Sie bei der Vergütung in vielen Fällen Abstriche machen dürfen? Bereitschaftsdienstzeiten etwa dürfen Sie völlig legal geringer vergüten. Einzige Voraussetzung:
Das reduzierte Entgelt muss angemessen sein. Und angemessen kann auch den Mindestlohn von 12,00 € pro Stunde für Bereitschaftsdienst bedeuten!
Welche Besonderheiten Sie hier beachten müssen, lesen Sie in „Arbeitsrecht kompakt“. Rechnen Sie einmal nach, wie viel Geld Ihnen allein dieser eine Tipp einsparen kann! Das ist aber nur ein Beispiel von vielen.
Alle diese Punkte finden Sie in Ihrem Sonder-Report zum Download.
Doch „Arbeitsrecht kompakt“ leistet für Sie noch weit mehr:
Wenn es drauf ankommt, können Sie es jedem Mitarbeiter auch schwarz auf weiß belegen. Mit Gesetzes-Fundstellen oder aktuellen Urteilen. Und müssen sich nicht auf lange Diskussionen einlassen.
Egal, ob es um Arbeitszeit oder um jedes andere Thema im Arbeitsrecht geht.
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Und das alles auf 8 Seiten, mit zahlreichen Praxistipps und ohne Juristendeutsch!
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