Keine Beleidigungen! Weisen Sie respektlose Mitarbeiter in die Schranken.
„Sie können mich mal kreuzweise!“ − Solche und ähnliche Äußerungen müssen Sie sich von Mitarbeitern nicht bieten lassen. Und auch, wenn das Gesagte nicht Ihnen, sondern einem Kollegen oder einem Kunden galt: Beleidigungen am Arbeitsplatz sind ein No-Go − und grundsätzlich ein Abmahnungsgrund.
Aber Vorsicht: Formell mangelhafte Abmahnungen sind ungültig!
Mit dem Profi-Paket „Rechtssicher abmahnen“ sorgen Sie dafür, dasss Ihre Abmahnungen wasserdicht sind.
Das Paket enhält:
einen Spezial-Report zum Thema Abmahnungen, der Sie umfassend über die Rechtslage informiert
eine Muster-Abmahnung für Beleidigung
zahlreiche weitere Abmahnungsvorlagen, die Sie nur anzupassen brauchen
Lassen Sie Ihre Abmahnungen nicht aus Unkenntnis an Formalien scheitern!
Liebe Personalverantwortliche,
wenn Arbeitnehmer ihre Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen, gibt’s eine Abmahnung. Und was passiert dann häufig? Die Abgemahnten holen zum Gegenschlag aus: Statt die Maßnahme zu akzeptieren, sind sie beleidigt und fordern eine Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte; im Extremfall klagen sie die Entfernung sogar beim Arbeitsgericht ein.
Das kann Ihnen aber künftig egal sein − denn Ihre Abmahnungen sind von nun an unangreifbar!
An deutschen Arbeitsgerichten werden jeden Tag verhaltensbedingte Kündigungen einkassiert − häufig allein deshalb, weil vom Arbeitgeber zuvor nachlässig (und damit nicht rechtsgültig) abgemahnt wurde. Das ist insbesondere dann ärgerlich, wenn der eigentliche Kündigungsgrund unstrittig ist.
Mithilfe des Profi-Pakets „Rechtssicher abmahnen“ verhindern Sie so etwas in Ihrem Unternehmen. In dieser wertvollen, nirgendwo sonst im freien Handel erhältlichen Info-Sammlung erfahren Sie alles, was Sie über das Thema Abmahnungen wissen müssen.
Schlechte Leistungen abmahnen − das ist Ihr gutes Arbeitgeberrecht! Eine der häufigsten abmahnungswürdigen Verfehlungen ist das Erbringen von schlechten Leistungen. Doch genau an diese Abmahnung stellen die Gerichte hohe Anforderungen: Sie müssen als Arbeitgeber klare Kriterien benennen, anhand derer Sie die Leistungen Ihrer Mitarbeiter beurteilen. Mit den Tipps aus dem Profi-Paket „Rechtssicher abmahnen“ sind Sie dabei von Anfang an auf der sicheren Seite.
Schritt für Schritt: So reagieren Sie richtig auf ein Mitarbeiter-Fehlverhalten Wenn Sie einen Mitarbeiter abmahnen, bestrafen Sie ihn damit nicht − Sie geben ihm vielmehr ein angemessenes Feedback über sein Verhalten. Tatsächlich bietet die Abmahnung dem Mitarbeiter die Chance, sich seines Fehlverhaltens bewusst zu werden und seinen Pflichten künftig ordnungsgemäß nachzukommen. Wie Sie eine Abmahnung neutral und ohne falsche Beschuldigungen verfassen, erklärt Ihnen Schritt für Schritt das Profi-Paket.
Die große Praxisübersicht: Welches Fehlverhalten Sie erst abmahnen müssen − und wann eine Kündigung sofort gerechtfertigt ist Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf die verhaltensbedingte Kündigung immer nur das letzte Mittel sein. Vorher − so will es der Gesetzgeber − müssen Sie zu einem milderen Mittel, nämlich der Abmahnung, greifen. Doch es gibt 7 Fälle, in denen Sie sich diesen Umweg sparen können. Lesen Sie, welche das sind!
Wie Sie Ihre Abmahnung gerichtsfest machen Auf die Formulierung kommt es an! Es reicht schon, wenn Sie das Wort „Abmahnung“ vergessen − und schon ist eine Kündigung danach unwirksam. Das Profi-Paket „Rechtssicher abmahnen“ hilft Ihnen, solche formellen Fehler zu vermeiden. Folgen Sie einfach den Tipps im Spezial-Report, und Sie können im Handumdrehen einwandfreie Abmahnung aufsetzen.
Wenn der Arbeitnehmer nicht einsichtig ist Kein Mitarbeiter ist begeistert, wenn er eine Abmahnung erhält − und einige rufen sofort den Betriebsrat auf den Plan oder konsultieren gar einen Anwalt. Dank der Experten-Ratschläge im Profi-Paket „Rechtssicher abmahnen“ brauchen Sie solche „Gegenmaßnahmen“ nicht zu fürchten, im Gegenteil − Sie erfahren im Report, wie Sie gleich auch den Betriebsrat in die Schranken weisen.
Nutzen Sie anwaltlich geprüfte Musterformulierungen!
In Ihrem Betrieb wird zwar niemand verbal ausfällig, dafür müssen Sie sich aber mit anders geartetem Fehlverhalten herumärgern? Das Profi-Paket „Rechtssicher abmahnen“ liefert Ihnen nicht nur eine genaue Anleitung für das Verfassen einer korrekten Abmahnung, sondern auch Mustervorlagen für Abmahnungen aus den verschiedensten Gründen:
Schlechte Leistungen
Missachtung von Arbeitsschutz-Vorschriften
Nichtausstempeln von Raucherpausen
Zuspätkommen
Verbotene Handy-Nutzung
Privatnutzung von Facebook, Twitter & Co.
Fazit
Mit dem Profi-Paket „Rechtssicher abmahnen“ gehen Sie beim Thema „Abmahnung“ auf Nummer sicher. Egal, wen Sie abmahnen, und egal, für was Sie abmahnen − Sie können gewiss sein, dass
1. Ihre Abmahnung klar und verständlich ist und dass
2. Ihre Abmahnung vor jedem Rechtsanwalt oder Richter akzeptiert wird.
Und wie versprochen: Sie erhalten das Paket, das sonst nirgends erhältlich ist, sofort als GRATIS-DOWNLOAD. Die darin enthaltenen Tipps und Anleitungen können Sie noch heute nutzen!
Bleiben Sie in puncto Arbeitsrecht auf dem Laufenden − durch 15 Minuten lesen!
Das Profi-Paket „Rechtssicher abmahnen“ ist eine Sonderausgabe des Fachinformationsmagazins „Arbeitsrecht kompakt“. In diesem Magazin wird Ihnen alle zwei Wochen klar und prägnant dargelegt, was sich auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene in Sachen Arbeitsrecht tut. Sie brauchen nur 15 Minuten Lesezeit zu investieren − und sind stets „up to date“.
Beantworten Sie doch einmal die nachfolgenden Testfragen (die immer wieder im Arbeitsalltag auftauchen)! Liegen Sie mit Ihrer Antwort richtig? Denken Sie daran: Das subjektive Rechtsempfinden und die tatsächliche Rechtslage sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Es kommt hier nicht auf Ihr Bauchgefühl an, sondern ausschließlich auf Ihr Wissen.
Testen Sie Ihr Wissen
Frage1:
Diese und viele andere Fragen beantworte ich Ihnen klipp und klar in „Arbeitsrecht kompakt“. Außerdem erhalten Sie in dem Informationsmagazin praktische Tipps, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Mustervorlagen.
Machen Sie sich ein konkretes Bild.
Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
„Arbeitsrecht kompakt“ ist das einzige Fachinformationmagazin, das sich darauf konzentriert, alle 14 Tage sämtliche für Arbeitgeber relevanten arbeitsrechtlichen Informationen auf wenigen Seiten zusammenzufassen und mit praktischen Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen zu versehen.
Mein Name ist Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke. Ich bin geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Leipzig und Chefredakteur von „Arbeitsrecht kompakt“. Entgegen der vorherrschenden Meinung, dass Arbeitsrecht im Wesentlichen Arbeitnehmerrecht ist, vertrete ich die Auffassung, dass die deutsche Rechtsprechung auch die Interessen der Arbeitgeber wahrt − allerdings nicht so deutlich. Deshalb habe ich dieses Informationsmagazin aufgelegt.
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6 Gründe, die für „Arbeitsrecht kompakt“ sprechen:
Sie sind immer auf dem neuesten Stand: Jede Ausgabe informiert Sie über die aktuellsten Urteile und über anstehende Gesetzesänderungen.
Sie sparen viel Zeit: Indem Sie alle 14 Tage eine Viertelstunde Lesezeit investieren, verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick über das Thema Arbeitsrecht.
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Sie reduzieren Ihre Kosten: Wenn Sie den konkreten Handlungsempfehlungen nachgehen und die Tipps beherzigen − etwa zu Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitsvertragsformulierungen − umgehen Sie teure gerichtliche Auseinandersetzungen.
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Mit besten Grüßen
Ihr
Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke Chefredakteur „Arbeitsrecht kompakt“