Arbeitsrecht kompakt

EU-DSGVO

DSGVO in der Personalabteilung:

Warum Sie bis zu 25.000,00 € Bußgeld riskieren, wenn Sie zu einem Bewerber diese 2 fatalen Sätze sagen...

Genauso viel riskieren Sie, wenn Sie eine scheinbar harmlose Geburtstagsliste Ihrer Mitarbeiter anlegen. Deshalb:

Machen Sie Ihre Personalabteilung mit diesem GRATIS-Report noch heute „DSGVO-konform!“ - geht mit dem Schnelltest darin in 5 Minuten, denn:

Dieser Schnell-Check enthält alle wichtigen Änderungen der DSGVO, die Sie beim Datenschutz in der Personalabteilung berücksichtigen müssen.

Arbeitsrecht kompakt - Datenschutz in der Personalabteilung

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Liebe Leserin, lieber Leser,

bitte machen Sie JETZT SOFORT diesen DSGVO-Schnellcheck.

Es eilt wirklich, denn: Die bisher höchsten Geldstrafen wegen DSGVO-Verstößen wurden unter anderem wegen fehlender Einwilligungen für die Verarbeitung von Daten verhängt.

Besonders fatal:

Viele dieser Fälle scheinen zunächst völlig belanglos zu sein. Etwa diese hier:

Und schon hat die DSGVO-FALLE zugeschnappt!

Deshalb: machen Sie jetzt gleich diesen Schnellcheck „Datenschutz in der Personalabteilung“. Und ersparen Sie sich 5-stellige Bußgelder!

Und ich meine wirklich JETZT GLEICH. Denn die meisten DSGVO-Fallen sind so hinterhältig − an die können Sie gar nicht alle denken! Dazu zählt auch dieser hier…

Nehmen wir an, Sie laden ein paar Bewerber ein. Zwei Kandidaten sind in der Top-Auswahl. Da Sie derzeit nur eine Stelle zu vergeben haben, schlagen Sie dem zweiten Kandidaten vor:

„Wir nehmen Sie in unseren Bewerber-Pool auf und speichern Ihre Daten. Wir melden uns wieder, wenn doch noch eine Stelle frei wird.“

Das geht genau 6 Monate gut. Danach müssen Sie laut DSGVO seine Unterlagen löschen.

Länger speichern dürfen Sie sie nur, wenn Sie sich dafür eine Einwilligung vom Bewerber einholen. Doch was ist, wenn Sie die nicht haben?

Schon sind Sie der DSGVO in die Falle gelaufen!

Und auch noch ausgerechnet in die größte Bußgeldfalle von allen. Genau diese zwei Sätze zu dem abgelehnten Bewerber haben Sie damit z. B. 25.000,00 € Strafe gekostet.

Dazu kommt: Praktisch alle DSGVO-Vorschriften sind weich wie Gummi! Aber bei Fehlern sind Sie der Gelack­meierte, denn:

Wegen der Beweislastumkehr müssen SIE als Arbeitgeber nachweisen, dass Sie alles richtig gemacht haben ...

So schreibt Ihnen die DSGVO vor, dass Sie in der Personal­abteilung nur Daten speichern dürfen, die „für die Begrün­dung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses erfor­der­lich sind“.

Aber was genau „erforderlich“ ist und was nicht, wird in der DSGVO nirgends genau definiert.

Und wehe, Sie legen die „Erforderlichkeit“ zu weit aus! Und das geht schneller als Sie denken:

Schnell mal ein Bild der neuen Azubis im Intranet oder bei Facebook gepostet? Warum das teuer werden kann, verrät Ihnen der DSGVO-Schnellcheck. Hier klicken zum Herunterladen!

Auch hier gilt: Ohne schriftliche Genehmigung Ihres Beschäftigten zur Datenspeicherung dürfen Sie auch hier satte Bußgelder zahlen.

Arbeitsrecht kompakt - Datenschutz in der Personalabteilung

Sie merken schon: Nur wenn Sie Ihre gesamte Personalabteilung DSGVO-konform machen, sind Sie auf der sicheren Seite.

Laden Sie sich meinen DSGVO-Schnellcheck „Datenschutz in der Personalabteilung“ daher jetzt HIER gratis herunter:

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Dieser Schnellcheck zuverlässig vor allen DSGVO-Fallen. Etwa diesen hier:

JEDER dieser Punkte kann 5-stellige Bußgelder nach sich ziehen, wenn Sie damit gegen die DSGVO verstoßen. Lassen Sie es nicht darauf ankommen und klicken Sie hier:

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BEDENKEN SIE: Es gibt keine Schonfristen mehr. Schon das niedrigste DSGVO-Bußgeld ist um ein Mehrfaches teurer als mein GRATIS-Schnellcheck.

Sie haben also nichts zu verlieren. Deshalb:

Handeln Sie jetzt!

Mit „Datenschutz in der Personalabteilung“ sind Sie nicht nur hinsichtlich der EU-DSGVO auf der rechtssicheren Seite, sondern auch regelmäßig über alle relevanten Themen und Entwicklungen im Arbeitsrecht informiert.

Denn Sie bekommen den Schnell-Check als Dankeschön dafür, dass Sie meinen Spezial-Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt“ ohne Risiko auf die Probe stellen.

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Der Ratgeber „Datenschutz in der Personalabteilung“ ist eine Spezialausgabe des Fachmagazins „Arbeitsrecht kompakt“. In diesem Magazin wird Ihnen alle zwei Wochen klar und kompakt dargelegt, was sich auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene in Sachen Arbeitsrecht tut. Sie brauchen nur 15 Minuten Lesezeit zu investieren − und sind stets „up to date“.

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Hätten Sie's gewusst?

Zugegeben - Das hier ist nur ein „Trockentest“. Doch bedenken Sie: Eine falsche Antwort im richtigen (Arbeits-)Leben kann Sie eine Menge Geld und Nerven kosten.

Das ist der Grund, warum Sie bei der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung immer auf dem neuesten Stand der Dinge sein müssen. (Eigentlich müssen Sie gar nichts − aber das hier ist wirklich wichtig!)

Testen Sie Ihr Wissen

Frage 1:

Diese und viele andere Fragen beantworte ich in „Arbeitsrecht kompakt“ für Sie klipp und klar. Und das ist noch nicht alles: Sie erhalten praktische Umsetzungshilfen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Musterformulierungen.

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Zweifeln Sie nie mehr:
Ab jetzt sind Sie arbeitsrechtlich immer up to date

Im Grunde geht es doch beim Arbeitsrecht immer um dieselben Themen und dieselben Fragestellungen. Und im Grunde wissen Sie ja auch, wie Sie in jeder Situation vorgehen müssen. Doch bleibt manchmal ein nagender Zweifel, ob nicht inzwischen ein neues Urteil − sei es auf Landesebene oder vom BAG oder EuGH − etwas ganz anderes verlangt?

Ich muss Ihnen leider sagen: Ihre Zweifel bestehen zu Recht. Denn Arbeitsrecht ist Richterrecht. Was gestern noch Recht war, kann Sie morgen schon teuer zu stehen kommen!

Als Arbeitgeber geht es für Sie meistens um Sachverhalte wie

Denken Sie jetzt nicht: „Das habe ich doch schon 100-mal gemacht. Was soll da schon schiefgehen?“ Vergessen Sie nicht, dass das Arbeitsrecht auch „Einzelfallrecht“ ist. Das bedeutet: Was 100-mal richtig war, kann beim nächsten Fall vor Gericht landen, weil eine unscheinbare Kleinigkeit doch eben anders war.

Und natürlich können bewährte Formulierungen von gestern schon heute Makulatur sein. Nur durch schnellste Information sind und bleiben Sie auf der sicheren Seite. Deswegen mein Rat: Lassen Sie mich für Sie erarbeiten, was HEUTE rechtssicher ist. Das geht ganz schnell und ganz einfach: In „Arbeitsrecht kompakt“ haben Sie alle 14 Tage auf 8 Seiten ganz kompakt alles beieinander, was Sie für Ihre tägliche Personalarbeit brauchen.

Bitte testen Sie es selbst! Fordern Sie hier gratis und ohne Risiko die neueste Ausgabe an und erhalten Sie zusätzlich den Ratgeber „Datenschutz in der Personalabteilung“ als Kennenlern-Geschenk.

Als erfahrener Personalverantwortlicher wissen Sie: Die Sonderfälle sind es, die aufhalten und die auch die meisten Risiken bergen. Da fragt man sich: Gibt es Präzedenzfälle? Welche versteckten Fallen müssen umschifft werden? Verlassen Sie sich auch hier auf meine Empfehlungen in „Arbeitsrecht kompakt“.

Warten Sie also nicht, bis Sie eines Tages vor Gericht erleben müssen, dass Ihr Mitarbeiter und sein Anwalt (womöglich im Verbund mit dem Betriebsrat) in allen Punkten Recht behalten! Wenn die Gegner besser Bescheid wissen als man selbst, kann ein Alptraum wahr werden.

Die Lösung ist nur einen Mausklick entfernt: Lernen Sie kostenlos meinen Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt“ kennen. Das kostet Sie wirklich keinen Cent und ist vollkommen risikolos. Ihre Gratis-Ausgaben und den Ratgeber „Datenschutz in der Personalabteilung“ dürfen Sie in jedem Fall behalten - auch wenn Sie sich in Ihrer kostenlosen Testphase gegen einen weiteren Bezug entscheiden.

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Ich verspreche Ihnen: Noch leichter können Sie sich den Umgang mit dem oft lästigen Arbeitsrecht nicht machen!

Als Leser oder Leserin von „Arbeitsrecht kompakt – Aktuelle Urteile und Empfehlungen für Arbeitgeber“ können Sie zahlreiche Mehrwertdienste nutzen:

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Klicken Sie deshalb gleich hier − und fordern Sie Ihr persönliches Gratis-Test-Exemplar von „Arbeitsrecht kompakt − Aktuelle Urteile und Empfehlungen für Arbeitgeber“ jetzt an! Ich freue mich auf Sie!

Mit besten Grüßen

Ihr

Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Chefredakteur „Arbeitsrecht kompakt“

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