Arbeitsrecht kompakt - Aktuelle Urteile und Empfehlungen für Arbeitgeber

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Liebe Leserin, lieber Leser,

mit einer Kündigung begeben Sie sich gerade als Arbeitgeber auf extrem dünnes Eis ...

  • Da reicht es schon, wenn Sie vergessen, Ihren Mitarbeiter bei einer Kündigung darauf hinzuweisen, dass er sich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden muss, damit er keine Einbußen beim Arbeitslosengeld hinnehmen muss
  • Oder wenn Sie bei einer außerordentlichen Kündigung nicht vorsorglich auch ordentlich kündigen. Denn mit diesem „doppelten Boden“ gilt die fristgemäße Kündigung auch dann noch, falls sie mit der außerordentlichen vor Gericht nicht durchkommen.

Fatale Folge:

Sie müssen einen unliebsamen Mitarbeiter „durchschleppen“, den Sie eigentlich am liebsten los wären ...

Damit Ihnen das nicht passiert, habe ich Ihnen meinen Spezial-Kündigungs-Leitfaden plus 12 Muster-Kündigungen zusammengestellt.

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Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke,

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Chefredakteur von „Arbeitsrecht kompakt“

Sie bekommen alles zusammen völlig gratis dafür, dass Sie einen Blick in meinen Spezial-Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt“ werfen.

„Arbeitsrecht kompakt“ zeigt Ihnen alle 14 Tage neu, wie Sie das Arbeitsrecht zu Ihren Gunsten ausschöpfen können. Mit den neuesten Urteilen oder Gesetzesänderungen.

Das Wichtigste: Das geht auch ...

Ihre Entscheidung zum Gratis-Test von „Arbeitsrecht kompakt“ kann sich schon mit nur einem einzigen Tipp bezahlt machen.

Das Thema Abmahnung ist dafür das beste Beispiel: Stellt sich heraus, dass Ihre Abmahnung nicht ordnungsgemäß erteilt wurde, darf der Mitarbeiter verlangen, dass sie aus der Personalakte entfernt wird.

Das ist für Sie als Arbeitgeber natürlich doppelt peinlich!

„Arbeitsrecht kompakt“ zeigt Ihnen, welche formellen Voraussetzungen Sie bei der Abmahnung unbedingt (!) einhalten müssen.

Ja, selbst wenn inhaltlich alles korrekt ist: Sie bekommen schon dann massive Probleme, wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer vor (!) der Abmahnung nicht die Möglichkeit zu einer Stellungnahme geben.

„Arbeitsrecht kompakt“-Leser tappen nicht in diese Falle. Sie überprüfen noch vor der Abmahnung, ob alle drei der entscheidenden Kriterien für eine personenbedingte Kündigung erfüllt sind.

Und ersparen sich so von vornherein böse Überraschungen vor dem Arbeitsgericht.

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Denn sie wissen von vornherein, ob sie mit ihren Anforderungen für eine solche Kündigung vor Gericht durchkommen oder nicht.

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„Arbeitsrecht kompakt“ ist konsequent auf die Bedürfnisse von Ihnen als Entscheider mit wenig Zeit zugeschnitten:

Jede Ausgabe hat nur 8 Seiten. Dennoch erfahren Sie von A bis Z alles, was Sie über Abmahnung, Bewerbung, Kündigung bis Zeugnisse unbedingt beachten müssen!

Damit beansprucht eine Ausgabe nicht mehr als ein paar Minuten Ihrer kostbaren Zeit. Der 14-tägige Erscheinungsrhythmus stellt außerdem sicher, dass Sie jederzeit auf dem aktuellsten rechtlichen Stand sind. Und Sie laufen damit niemals Gefahr, aus Versehen veraltetes Recht anzuwenden.

Die sofort einsetzbaren Arbeitshilfen (z. B. Checklisten) zeigen Ihnen für jeden einzelnen Fall 100 % vollständig und trotzdem zeitsparend, WAS Sie WANN, WARUM und WIE erledigen müssen.

So wie im Fall oben mit der Überstunden-Regelung. Und was ist, wenn Sie auf eine Frage in „Arbeitsrecht kompakt“ doch einmal keine Antwort finden sollten?

Auch das ist gar kein Problem: In diesem Fall stehe ich Ihnen als Chefredakteur in der Redaktions-Sprechstunde persönlich zur Verfügung. Schreiben Sie mir eine E-Mail! Ich antworte Ihnen in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

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Mit freundlichen Grüßen, Ihr

Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Chefredakteur von „Arbeitsrecht kompakt“

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